Whatsapp-Nutzer übertragen automatisch die Kontaktdaten aus ihren Adressbüchern an Facebook. Der Dienst ist dabei womöglich auf der sicheren Seite, denn er schreibt in seinen Nutzungsbedingungen, dass man voraussetze, die Nutzer seien zur Datenweitergabe autorisiert. Dafür sorgt natürlich niemand – und handelt damit widerrechtlich, warnt der Fachanwalt Thomas Stadler. In seinem Blog kommentiert er eine Entscheidung eines hessischen Familiengerichts und betont dabei, dass Whatsapp-Nutzer mit der Datenweitergabe Persönlichkeitsrechte ihrer Kontakte verletzten. Whatsapp beziehungsweise Facebook selbst handelt nach Stadlers Überzeugung ebenfalls widerrechtlich, weil der Dienst sich Daten ohne ausreichende rechtliche Grundlage verschaffe. – Das selbe Gerichtsurteil kommentiert Gregor Honsel bei Technology Review und kommt zu dem Schluss, dass Whatsapp nicht nutzbar sei, wenn man Wert darauf lege, sich gegenüber seinen Kontakten fair zu verhalten.