Regionale Organisationen der AfD in Hamburg, Baden-Württemberg und Sachsen betreiben seit einiger Zeit Portale, über die Schüler „Neutralitätsverstöße“ von Lehrern melden können. Diese Portale verstoßen nach Ansicht des Freisinger IT-Anwalts Thomas Stadler (Bild) nicht nur gegen das Datenschutzrecht, wie er in seinem Blog „Internet Law“ ausführt, sondern auch gegen die Persönlichkeitsrechte der angeprangerten Pädagogen. Stadler wirft die Frage auf, ob es daher möglich und angebracht sei, ordnungsrechtlich gegen die AfD-Portale vorzugehen. Er verweist in dem Zusammenhang auf ein Stück im Verfassungsblog, wo Josef Franz Lindner sich genau dafür ausspricht,