Behindert die ab 25. Mai geltende EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) den Fortschritt im Feld der Künstlichen Intelligenz? Zumindest steht das zu befürchten, folgt man einem Gastbeitrag von Sven Mulder (Bild) auf silicon.de. Den Kern des Problems sieht der Geschäftsführer von CA Technologies im Postulat der Datenhoheit; damit wird reguliert, welche personenbezogenen Informationen automatisiert ausgewertet werden dürfen. Für Unternehmen mit „datenhungrigen Prozessen“, die wiederum maschinelles Lernen speisen, liege darin eine erhebliche Herausforderung, so Mulder: Nötig sei eine Infrastruktur zur Verwaltung des kompletten Daten-Lebenszyklus‘ und mit zentraler Haltung aller Daten. Ein möglicher Ausweg: keine Daten von EU-Bürgern nutzen.