Wer Bildungsmedien und andere Inhalte unter Creative-Commons-Lizenzen (Bild: Logo) veröffentlicht, kann die Freigabe auf „nicht-kommerzielle Zwecke“ beschränken (NC-Bindung). Im Blog iRights.info erläutern die Journalisten und Redaktionsmitglieder Henry Steinhau und David Pachali, was darunter zu verstehen ist und welchen Zwecken die NC-Bindung dienen soll. Die Autoren bringen aber auch zur Sprache, weshalb nicht-kommerzielle Lizenzen durchaus umstritten sind. Das liege unter anderem daran, dass unklar sei, ob Blogs und Bildungseinrichtungen als kommerzielle Nutzer gelten. Nutzen sie Inhalte unter Creative-Commons-Lizenzen, so Steinhau und Pachali, seien sie einem erheblichen rechtlichen Risiko ausgesetzt.