Dürfen Unternehmen Mitarbeiter dazu verpflichten, Social-Media-Anwendungen wie Yammer oder Facebook im Job zu nutzen, auch wenn nicht klar ist, welche Informationen von den Plattformbetreibern gesammelt und an den Arbeitgeber weitergegeben werden? Dieser Frage geht der IT-Fachanwalt Gerald Spyra (Bild) in einem Gastbeitrag für den IT-Security-Blog von Mike Kuketz nach. Die Antwort ist, wie meist bei Juristen, komplex. Soviel jedoch lässt sich sagen: Arbeitgeber müssen ihre Angestellten darüber informieren, welche Daten von wem an wen fließen – und zwar konkret in jedem Einzelfall.